Kautionsversicherung

Kautionsversicherung

Ein gerissenes Segel, eine zerkratzte Seite in der Marina, ein verlorener Fender... das passiert auch erfahrenen Crews manchmal. Segeln Sie ohne Angst, das Boot oder die Ausrüstung zu beschädigen, und Ihre Kaution zu verlieren.

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Was ist eine Kautionsversicherung?

Ein zerkratzter Gelcoat an einem Boot, eine verstopfte Toilette, ein ertrunkener Außenbordmotor, ein gebrochener oder umgekippter Bug... Dies sind die häufigsten Gründe für den Verfall der Kaution, die vom Vercharterer beim Check-in für genau diese Fälle erhoben wird. Die Beträge liegen zwischen 500 und 5.000 €.


Wenn während des Törns kein Schaden auftritt, erhalten Sie Ihre Kaution zurück, andernfalls zieht der Vercharterer einen Teil oder die gesamte Kaution ab (je nach Höhe des Schadens). Die Kautionsversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihr Geld nicht verlieren. Sie können zwischen zwei Varianten wählen: BASIC und EXTRA.

VERGLEICH DER KAUTIONSVERSICHERUNGen


BASIC
EXTRA
Versichert: Grundsegel, Beiboot, Winschen und Gelcoat. 
Versichert: Zusatzsegel 
Haftpflichtversicherung für Schäden

Selbstbeteiligung bei Versicherungsfällen 20 % der Kautionssumme 10 % der Kautionssumme 

Die Kautionsversicherung  gilt für alle Bürger der Europäischen Union mit Wohnsitz in der EU.

Kautionsversicherung: BASIC

Was deckt die BASIC-Variante 

Diese Versicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall Ihrer Kaution aufgrund von Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen.


Wie viel kostet die BASIC-Variante 

Die Kosten der Kautionsversicherung richten sich nach der Höhe der Kaution. In der Tabelle finden Sie Einzelheiten zum Kautionsversicherungsangebot der Basic-Variante und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, falls vorhanden.

Glückliche Crew auf einem Katamaran bei sonnigem Wetter

Was ist versichert?

Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Vercharterers aufgrund der Zerstörung oder Beschädigung des gecharterten Bootes, das durch die Fahrlässigkeit des Skippers oder der Bootsbesatzung verursacht wurde.  


Im Rahmen der Versicherungsdeckung sind folgende Leistungen enthalten: 


  • Beiboot einschließlich Außenbordmotor
  • Gelcoat
  • Grundsegel (einschließlich unsachgemäßer Handhabung, Riss durch plötzliche Windböen usw.)  
  • Verlust oder sonstige Beschädigung der Winchen

Was nicht versichert ist

Die Versicherung deckt keine Schäden (Ausschlüsse von der Versicherung):


  • die vorsätzlich durch den Kapitän oder die Besatzung des Schiffes verursacht wurden
  • infolge des Konsums von Alkohol oder der Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen
  • Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen – z.B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung...
  • Wenn das Schiff von einer Person geführt wird, die nicht über eine entsprechende Berechtigung verfügt, die durch einen allgemein anerkannten Befähigungsnachweis nachgewiesen wird (d. h. das Schiff darf nicht ohne einen berechtigten Schiffsführer gefahren werden)
  • Beim Fahren in einem Gebiet, für das das Schiff nicht zugelassen ist
  • Im Falle eines seeuntüchtigen Zustands des Schiffes, wenn dieser bereits vor der Abfahrt eingetreten ist und offensichtlich war
  • Ungerechtfertigte Einbehaltung der Kaution aufgrund eines Ereignisses, das nicht durch den Versicherten, den Skipper oder seine Crew verursacht wurde
  • Jegliche finanzielle Verluste (z.B. Beschlagnahmung des Bootes aufgrund von Gesetzesverstößen, verspätete Rückgabe des Bootes)
  • Bei Rennen und Regatten, einschließlich deren Vorbereitung – gegebenenfalls kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden

Basic-Variante Bedingungen

  • Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der nachgewiesenen Beschädigung oder Zerstörung des gecharterten Schiffes
  • Voraussetzung ist der Nachweis des Verschuldens am Schaden – die Besatzung oder der Schiffsführer hat den Schaden verursacht
  • Die Versicherung gilt nur für die Besatzung mit EU-Staatsbürgerschaft und den Kapitän, unabhängig von dessen Staatsangehörigkeit.
  • Die Versicherung deckt keine Gebiete in Ländern ab, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.

Kundenerfahrungen mit der Kautionsversicherung

Vielleicht interessieren Sie sich auch für den Artikel Kautionsversicherung in der Praxis: Bewertungen und Erfahrungen unserer Kunden. Hier finden Sie die Erfahrungen unserer Kunden im Umgang mit Kautionsversicherungsansprüchen. Was ihnen passiert ist, wie sie das Problem gelöst haben, und wann sie ihr Geld zurückbekommen haben. Kautionsversicherung in der Praxis: Bewertungen und Erfahrungen unserer Kunden

Unser Tipp

Sie zögern, ob sich eine Kautionsversicherung lohnt? Unserer Erfahrung nach auf jeden Fall! Sie spart nicht nur Nerven, sondern auch eine Menge Geld. Die wichtigsten Argumente für den Abschluss einer Kautionsversicherung finden Sie hier: 5 Gründe, warum Sie eine Kautionsversicherung abschließen sollten.

DIE KAUTIONSVERSICHERUNG garantiert Ihnen, dass Sie Ihre Kaution zurückerhalten, .

auch wenn Sie das Boot versehentlich beschädigen. 

Kautionsversicherung: EXTRA

Warum eine Kautionsversicherung in der EXTRA-Variante 

Die Versicherung deckt den teilweisen oder vollständigen Verfall der Kaution aufgrund von Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen. Darüber hinaus deckt sie auch grobe Fahrlässigkeit und Haftpflicht, einschließlich finanzieller Folgeschäden und Gesundheitsschäden anderer. Sie umfasst nämlich auch eine Haftpflichtversicherung.


Wie viel kostet die EXTRA-Variante

Die Kosten für die Kaution und die Haftpflichtversicherung richten sich nach der Höhe der Kaution. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tabelle, in der Sie die Preisliste und die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung finden. Wenn der Kunde ein Boot im Rahmen des Premium-Preispakets bestellt, das bereits die BASIC-Kautionversicherung enthält, zahlt er bei der EXTRA-Kautionversicherung nur den Preisunterschied zwischen beiden Varianten.

Crew, Tochter und Vater rollen die Segel ein

Was ist versichert?

Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Charterers aufgrund von Zerstörung oder Beschädigung eines gecharterten Sportbootes, das durch die Fahrlässigkeit des versicherten Schiffsführers, oder der versicherten Mannschaft verursacht wurde.


Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst auch:


  • Das Außenbordboot einschließlich Außenbordmotor
  • Gelcoat
  • Grundsegel und Zusatzsegel (einschließlich unvorsichtiger Handhabung, Reißen durch plötzliche Windböen usw.)
  • Verlust oder sonstige Beschädigung der Winchen
  • Haftpflichtversicherung NEU: deckt auch Schäden ab, die der Schiffsführer durch den Betrieb des Schiffes bei den Besatzungsmitgliedern verursacht. Sie deckt keine Schäden, die vom Versicherten auf dem gecharterten Schiff verursacht werden. Details hier.

Extra-Variante Bedingungen

  • Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der nachgewiesenen Beschädigung oder Zerstörung des gecharterten Schiffes
  • Voraussetzung ist der Nachweis des Verschuldens am Schaden – die Besatzung oder der Schiffsführer hat den Schaden verursacht
  • Die Versicherung gilt nur für Besatzungsmitglieder mit EU-Staatsbürgerschaft und für nicht beruflich tätige Skipper, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
  • Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Gebiete von Ländern, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.

Was nicht versichert ist

Die Versicherung deckt keine Schäden (Ausschlüsse von der Versicherung):


  • die vorsätzlich durch den Kapitän oder die Besatzung des Schiffes verursacht wurden
  • infolge des Konsums von Alkohol oder der Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen
  • Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung usw.)
  • Wenn das Schiff von einer Person geführt wird, die nicht über eine entsprechende Berechtigung verfügt, die durch einen allgemein anerkannten Befähigungsnachweis nachgewiesen wird (d. h. das Schiff darf nicht ohne einen berechtigten Schiffsführer gefahren werden)
  • Beim Fahren in einem Gebiet, für das das Schiff nicht zugelassen ist
  • Im Falle eines seeuntüchtigen Zustands des Schiffes, wenn dieser bereits vor der Abfahrt eingetreten ist und offensichtlich war
  • Ungerechtfertigte Einbehaltung der Kaution aufgrund eines Ereignisses, das nicht durch den Versicherten, den Skipper oder seine Crew verursacht wurde
  • Jegliche finanzielle Verluste (z.B. Beschlagnahmung des Bootes aufgrund von Gesetzesverstößen, verspätete Rückgabe des Bootes)
  • Während Rennen und Regatten, einschließlich der Vorbereitung darauf – kann rückversichert werden
  • Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die der Versicherte auf dem gecharterten Schiff verursacht.


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