Was ist versichert?
Teilweiser oder vollständiger Verfall der Kaution zugunsten des Charterers aufgrund von Zerstörung oder Beschädigung eines gecharterten Sportbootes, das durch die Fahrlässigkeit des versicherten Schiffsführers, oder der versicherten Mannschaft verursacht wurde.
Der Umfang des Versicherungsschutzes umfasst auch:
- Das Beiboot einschließlich Außenbordmotor
- Gelcoat
- Grundsegel und Zusatzsegel (einschließlich unvorsichtiger Handhabung, Reißen durch plötzliche Windböen usw.)
- Verlust oder sonstige Beschädigung der Winschen
- Haftpflichtversicherung – deckt auch Schäden ab, die vom Skipper und dem Betrieb des Schiffes den Besatzungsmitgliedern verursacht werden.
- Versicherung für technische Mängel – NEU werden die Kosten übernommen, die für die Behebung schwerwiegender technischer Mängel anfallen, die eine sichere Fahrt verhindern.
Extra-Variante Bedingungen
- Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich der nachgewiesenen Beschädigung oder Zerstörung des gecharterten Schiffes
- Voraussetzung ist der Nachweis des Verschuldens am Schaden – die Besatzung oder der Schiffsführer hat den Schaden verursacht
- Die Versicherung gilt nur für Besatzungsmitglieder mit EU-Staatsbürgerschaft und für nicht beruflich tätige Skipper, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Gebiete von Ländern, die derzeitigen Sanktionsbeschränkungen unterliegen, und deckt keine Schäden ab, die von einer Person verursacht werden, die Sanktionsbeschränkungen unterliegt.
Was nicht versichert ist
Die Versicherung deckt keine Schäden (Ausschlüsse von der Versicherung):
- die vorsätzlich durch den Kapitän oder die Besatzung des Schiffes verursacht wurden
- infolge des Konsums von Alkohol oder der Verabreichung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen
- Im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Krieg, Meuterei, Verstaatlichung, Beschlagnahmung usw.)
- Wenn das Schiff von einer Person geführt wird, die nicht über eine entsprechende Berechtigung verfügt, die durch einen allgemein anerkannten Befähigungsnachweis nachgewiesen wird (d. h. das Schiff darf nicht ohne einen berechtigten Schiffsführer gefahren werden)
- Beim Fahren in einem Gebiet, für das das Schiff nicht zugelassen ist
- Im Falle eines seeuntüchtigen Zustands des Schiffes, wenn dieser bereits vor der Abfahrt eingetreten ist und offensichtlich war
- Ungerechtfertigte Einbehaltung der Kaution aufgrund eines Ereignisses, das nicht durch den Versicherten, den Skipper oder seine Crew verursacht wurde
- Jegliche finanzielle Verluste (z.B. Beschlagnahmung des Bootes aufgrund von Gesetzesverstößen, verspätete Rückgabe des Bootes)
- Während Rennen und Regatten, einschließlich der Vorbereitung darauf – kann rückversichert werden
- Die Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, die der Versicherte auf dem gecharterten Schiff verursacht.
Dokumente zum Download