+49 211 54 69 22 23

Geschäftsbedingungen

Vorsicht! Diese Vertragsbedingungen unterliegen der konkreten nationalen Rechtsordnung des gegebenen Charterunternehmens. Sie sind also eine Art „Leitlinie“ für die Geschäftsbedingungen des gegebenen Charterunternehmens und kommen lediglich dort zur Geltung, wo sie nicht den Geschäftsbedingungen des gegebenen Charterunternehmens widersprechen werden, die stets Vorrang haben werden.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Charterer und yachting.com ist der Amtsgericht Hamburg Sievekingplatz 1.

Vertragsbedingungen für eine Bootsvermietung (nachfolgend nur „Vertragsbedingungen“ genannt)


1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

  • 1.1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle durch die Gesellschaft yachting.com, s.r.o., mit Sitz Plynární 1617/10, Prag 7, PLZ 170 00, Id.-Nr. 27586421, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Blatt 117181 (nachfolgend auch als „yachting.com“ bezeichnet) für ein ausländisches Charterunternehmen vermittelte Bootsvermietungen.
  • 1.2. Diese Vertragsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil eines Bootsmietvertrags oder eines anderen zwischen einem Mieter und einem durch yachting.com als Vermittler vertretenen Charterunternehmen abgeschlossenen Vertrags, dessen Gegenstand die Bereitstellung eines Boots für den Mieter zur Nutzung ist (nachfolgend nur „Bootsmietvertrag“ genannt). Unter Boot wird eine zu einer Fahrt auf dem Meer bestimmte Hochseeyacht verstanden. 

2. BETEILIGTE EINER VERTRAGSBEZIEHUNG ÜBER EINE BOOTSVERMIETUNG

  • 2.1. Beteiligte einer Vertragsbeziehung über eine Bootsvermietung (Vertragsparteien) sind:
  • a) das die Bootsvermietung direkt sicherstellende Charterunternehmen, das für diesen Zweck durch die Reiseagentur yachting.com als Vermittler vertreten wird (nachfolgend nur „CHU“ genannt);
  • b) der Kunde, der eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann (nachfolgend nur „Mieter“ genannt).
  • 2.2. Die Vertragsbeziehung zwischen dem CHU und dem Kunden über die Bootsvermietung richtet sich nach dem schriftlichen Bootsmietvertrag, den Geschäftsbedingungen des CHU und diesen Vertragsbedingungen bis zu dem Grade, wo nicht die Geschäftsbedingungen des CHU greifen. Um jegliche Zweifel auszuschließen, wird angeführt, dass die Geschäftsbedingungen des CHU Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen haben.

3. GEGENSTAND EINER VERTRAGSBEZIEHUNG ÜBER EINE BOOTSVERMIETUNG

Gegenstand einer Vertragsbeziehung über eine Bootsvermietung ist die Mietung eines Boots durch den Mieter von einem CHU mittels yachting.com. Diese Vertragsbedingungen regeln dann die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei der Bootsvermietung bis zu dem Grade, wo nicht die Geschäftsbedingungen des CHU greifen.


4. ENTSTEHUNG VON VERTRAGSBEZIEHUNGEN

  • 4.1. Die Vertragsbeziehung zwischen einem Mieter und einem CHU mit einem Gegenstand gemäß Artikel 3 dieser Vertragsbedingungen entsteht mit dem Abschluss eines Bootsmietvertrags, d. h. mit dem Moment der Annahme (Bestätigung) der Bestellung des Mieters seitens des CHU, bzw. yachting.com oder mit der Unterzeichnung des Vertrags. Wird der Bootsmietvertrag im Fernabsatz auf der Grundlage der Annahme der Bestellung des Mieters abgeschlossen, sendet yachting.com dem Mieter an dessen E-Mail-Adresse einen schriftlich ausgefertigten Vertrag, der für yachting.com als Vertreter des CHU mit einer elektronischen Signatur versehen ist, als schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss. Der Inhalt des Bootsmietvertrags ist durch einen Vertrag in schriftlicher Form, beziehungsweise durch die schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss und diese Vertragsbedingungen festgelegt.
  • 4.2. Die Vertragsbeziehung entsteht zwischen dem Mieter und dem CHU. yachting.com als Vermittler des CHU handelt im Namen und auf Rechnung des CHU und respektiert die Rechte und Pflichten des CHU. Die Rechte und Pflichten aus einem vermittelten Bootsmietvertrag bezüglich dieser Vermietung entstehen so lediglich zwischen dem CHU und dem Mieter.
  • 4.3. Mit der Unterzeichnung des Vertrags und ferner, wenn der Mieter  seine Einwände gegen den Inhalt des Bootsmietvertrags nicht schriftlich binnen 2 (zwei) Werktagen ab Zustellung des schriftlichen Bootsmietvertrags als Bestätigung über seinen Abschluss gemäß Punkt 4.1 oben äußert, bestätigt der Kunde, dass er mit dem Inhalt des Vertrags voll vertraut ist und er mit diesem einverstanden ist, und gleichzeitig bestätigt er damit, dass er alle Anlagen erhalten hat, die einen untrennbaren Bestandteil des Vertrags bilden, und er folglich alle Vertrags- und Geschäftsbedingungen annimmt und mit diesen einverstanden ist. 
  • 4.4. Mit der Unterzeichnung des Bootsmietvertrags verpflichtet sich das CHU, dem Mieter die Dienstleistung einer Bootsvermietung im vereinbarten Umfang und vereinbarter Qualität sowie im Einklang mit den vereinbarten Bedingungen sicherzustellen. 
  • 4.5. Das Recht des Mieters auf Lieferung der bestellten Dienstleistung entsteht mit Abschluss des Bootsmietvertrags, wobei im Fall, dass der Mieter den Preis der Bootsvermietung nicht in voller Höhe und zu den Terminen gemäß Vertrag begleicht, das CHU berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. 
  • 4.6. Die Pflicht der verbindlichen Reservierung des Boots (der bestellten Dienstleistung der Bootsvermietung) seitens des CHU zu Gunsten des Mieters entsteht im Moment des Abschlusses des Bootsmietvertrags.

5. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • 5.1. Der Preis der Bootsvermietung umfasst die Miete des Boots, seiner Ausstattung, die gesetzliche Versicherung des Boots und die Dienstleistungen der Servicestelle des CHU. Sämtliche Kraftstoffe, Liegegebühren wie auch weitere mit dem Betrieb des Boots zusammenhängende Kosten (z. B. Zollgebühren) gehen auf Rechnung des Mieters. 
  • 5.2. Das CHU ist berechtigt, die Begleichung des Preises der Bootsvermietung vor Bereitstellung des Bootes zu verlangen, und zwar zu den im Bootsmietvertrag genannten Terminen. Jegliche Zahlung gemäß einem Bootsmietvertrag gilt in dem Moment als geleistet, wo der Betrag auf das beim entsprechenden Geldinstitut in CZK oder EUR geführte Bankkonto von yachting.com gutgeschrieben oder in bar im Sitz der Gesellschaft yachting.com, s.r.o. oder per Zahlungskarte beglichen ist. Über die verwendete Währung entscheidet der Mieter. Der Betrag in CZK, bzw. der Wechselkurs CZK/EUR ist durch yachting.com gemäß dem aktuellen Verkaufskurs von Fremdwährungen der UniCredit Bank, a.s. festgelegt.
  • 5.3. Das CHU ist berechtigt, die Leistung einer Anzahlung in Höhe von 5 % bis 50 % des Preises der Bootsvermietung zu verlangen, wenn es im Bootsmietvertrag nicht anderweitig angeführt ist. In festgelegten Fällen ist es möglich, die Begleichung des Preises der Bootsvermietung auf mehrere Zahlungen aufzuteilen, und zwar entweder auf zwei Zahlungen, von denen die erste die Anzahlung auf den Preis der Bootsvermietung und die zweite ihre Restzahlung ist, oder auf drei Zahlungen, von denen die erste als sog. kleine Anzahlung, die zweite als Anzahlung und die dritte dann als Restzahlung des Preises der Bootsvermietung bezeichnet wird, und zwar stets nach einem im Bootsmietvertrag festgelegten Ratenplan. Auf die Aufteilung der Zahlung in mehrere Raten entsteht dem Mieter kein Recht und sie unterliegt stets der Genehmigung des berechtigten Vertreters des CHU, bzw. von yachting.com. Falls der Mieter verpflichtet ist, dem CHU am Ort der Vermietung eine obligatorische Zuzahlung zum Preis der Bootsvermietung zu leisten, ist deren Höhe im Bootsmietvertrag im Abschnitt „Obligatorische Zuzahlung“ angeführt. Diese Zuzahlung ist vor Beginn der Vermietung an das CHU fällig und kann lediglich in der lokalen Währung in bar oder mit Zahlungskarte beglichen werden.
  • 5.4. Beim Abschluss des Bootsmietvertrags leistet der Mieter eine Anzahlung, und zwar entweder eine sog. kleine Anzahlung oder eine Anzahlung auf das Konto von yachting.com (für die Zahlung gilt die Bestimmung von Punkt 5.2.) binnen 2 (zwei) Werktagen ab dem Datum des Abschlusses des Bootsmietvertrags. Sämtliche zur Begleichung des Preises der Bootsvermietung bestimmte Zahlungen, sei es in Form von Anzahlungen oder einer Restzahlung des Preises, überweist der Mieter zu den im Bootsmietvertrag festgelegten und im Zahlungsplan angeführten Terminen erneut auf das Konto von yachting.com. Falls die Vermietung zu einem Termin in einer Frist von weniger als 40 (vierzig) Tagen (und in einigen Fällen in einer Frist von 60 (sechzig) Tagen) ab Unterzeichnung des Bootsmietvertrags beginnt, ist der Mieter verpflichtet, 100 % des Preises der Bootsvermietung zu begleichen. Der Mieter ist verpflichtet, diesen Termin auch ohne Mahnung seitens des CHU, bzw. yachting.com einzuhalten. Die Überweisungsgebühren, die sog. SHA - geteilten Gebühren, gehen zu gleichen Teilen zu Lasten des Mieters und yachting.com.
  • Yachting.com muss den im Vertrag genannten Betrag in voller Höhe auf das Konto erhalten. Alle im Bootsmietvertrag enthaltenen Zahlungstermine sind für den Mieter mit dem Tage der Bestellung der Vermietung verbindlich.
     
  • 5.5. Im Fall der Nichteinhaltung eines jeglichen Termins der Begleichung des Preises der Vermietung oder der Anzahlungen auf diesen Preis oder seiner Restzahlung durch den Mieter ist das CHU ohne weiteres berechtigt, fristlos vom Bootsmietvertrag zurückzutreten. Das CHU hat in einem solchen Fall gleichzeitig einen Anspruch auf eine Vertragsstrafe in einer Höhe, die des Abstandsgelds gemäß Artikel 9. Abs. 9.5. dieser Vertragsbedingungen entspricht. Die Vertragsstrafe, das Abstandsgeld (Stornogebühren), ebenso wie die Begleichung der Gebühren für eine Vertragsänderung gemäß Artikel 8. Abs. 8.4. auf Ersuchen des Mieters sind sofort fällig. Das CHU ist ebenfalls berechtigt, eine Vertragsstrafe einseitig auf den Gesamtbetrag der vom Mieter bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Rücktritts erhaltenen Zahlungen anzurechnen. Die Vornahme einer Anrechnung zeigt das CHU, bzw. yachting.com dem Mieter schriftlich per Einschreiben oder E-Mail an die E-Mail-Adresse des Mieters mit elektronischer Signatur an. 
  • 5.6. Wenn im Bootsmietvertrag erhebliche Fehler bei der Berechnung des Preises auftreten werden, dann haben beide Parteien das Recht, diese Fehler entsprechend der geltenden Preisliste des CHU zu korrigieren, und zwar ohne einen Einfluss auf die Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrags selbst.

6. RECHTE UND PFLICHTEN DES MIETERS

  • 6.1. Zu den Grundrechten des Mieters gehören:
  • a) das Recht auf eine ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen,
  • b) das Recht, Informationen zu allen entscheidenden Tatsachen zu verlangen, die dem CHU bekannt sind und die gegenständlich die vertraglich vereinbarten und bezahlten Dienstleistungen betreffen,
  • c) das Recht, sich mit eventuellen Änderungen bei den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen vertraut gemacht zu werden,
  • d) das Recht, in der Zwischenzeit vor Beginn der Bootsvermietung jederzeit unter den in Art. 9. dieser Vertragsbedingungen genannten Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten,
  • e) das Recht, dem CHU, bzw. yachting.com eine Änderung in der Person eines Besatzungsmitglieds des Boots anstelle eines ursprünglichen in der Besatzungsliste angeführten Besatzungsmitglieds mitzuteilen, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Bedingung der maximalen genehmigten Personenzahl an Bord des Boots erfüllt ist. Verlangt der Mieter eine Änderung in der Besatzungsliste weniger als 48 Stunden vor Beginn der Bootsvermietung, ist das CHU berechtigt, 50 EUR für jede solche einzelne Änderung zu verlangen.
  • f) das Recht auf Reklamation von Mängeln der Dienstleistung der Bootsvermietung; der Mieter ist verpflichtet, eine Reklamation spätestes bei Rückgabe des Boots direkt beim CHU geltend zu machen, und zwar durch Aufsetzen eines eigenständigen Reklamationsprotokolls oder eine Eintragung in das Übergabeprotokoll, beziehungsweise auf andere Art und Weise je nach Geschäftsbedingungen des CHU.
  • 6.2. Zu den Grundpflichten des Mieters gehören:
  • a) dem CHU, bzw. yachting.com Mitwirkung zu gewähren, die zur ordnungsgemäßen Sicherstellung und Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist, insbesondere die verlangten Angaben im Bootsmietvertrag, in der Besatzungsliste oder der Bestellung der Dienstleistung der Bootsvermietung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, jegliche Änderungen dieser Angaben mitzuteilen und weitere Unterlagen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung der Bootsvermietung unerlässlich sind, je nach den konkreten Anforderungen des CHU vorzulegen,
  • b) dem CHU, bzw. yachting.com ohne unnötigen Aufschub seinen Standpunkt zu eventuellen Änderungen in den Bedingungen oder im Inhalt der vereinbarten Dienstleistungen mitzuteilen,
  • c) der Kunde ist verpflichtet, sich mit den verlangten Dokumenten auszustatten, die für die Einreise in die entsprechenden Länder, wo es zur Inanspruchnahme der Dienstleistung der Bootsvermietung kommen soll, einschließlich des Aufenthalts und Transits verlangt werden (gültiger Reisepass mit der verlangten Gültigkeitsdauer, Visum, Krankenversicherungsnachweis u. ä., sofern es verlangt wird),
  • d) den Preis der Bootsvermietung im Einklang mit der Bestimmung von Art. 5 und des Bootsmietvertrags zu begleichen,
  • e) vom CHU, bzw. yachting.com die Dokumente, die für die anschließende Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistung der Bootsvermietung erforderlich sind, zu übernehmen und sich zur festgelegten Zeit am Ort der Übernahme des Boots (Einschiffung) mit allen verlangten Dokumenten einzufinden, so dass er die Dienstleistung der Bootsvermietung problemlos in Anspruch nehmen kann,
  • f) sich so zu verhalten, dass es zu keinen Schäden an der Gesundheit oder am Vermögen der Dienstleister, CHU oder yachting.com kommt, und einen eventuellen Schaden, den er durch sein Handeln verursacht hat, zu begleichen,
  • g) auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Geltendmachung eventueller Ansprüche gegenüber dem CHU zu achten,
  • h) im Fall eines Rücktritts vom Vertrag ist der Mieter verpflichtet, eine solche Tatsache dem CHU, bzw. yachting.com anzuzeigen und Abstandsgeld gemäß der Bestimmung von Art. 9 dieser Vertragsbedingungen zu zahlen,
  • h) Der Mieter oder der Kapitän des Boots muss Inhaber der entsprechenden Berechtigungen zum Führen einer Hochseeyacht am gegebenen Ort und der gegebenen Größe sein und muss die für das Führen/Lenken einer Hochseeyacht unerlässlichen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen. Zum Bootsführerschein wird in bestimmten Gebieten auch ein Funkschein verlangt, sofern dieser nicht Bestandteil des Bootsführerscheins ist.
  • i) Der Mieter verpflichtet sich, lediglich so viele Personen an Bord der Hochseeyacht zu nehmen, wie für die Yacht laut Bootsmietvertrag zulässig und die in der Besatzungsliste aufgeführt sind.
  • k) Der Mieter verpflichtet sich ferner, dass er das Boot lediglich zu Erholungs- und Sportfahrten im Rahmen der geltenden Schifffahrts- und Zollgesetze, unter Ausschluss jeglichen Geschäfts, erwerbsmäßigen Fischfangs, Weitervermietung, gewerbsmäßiger Personen- oder Materialbeförderung, von Wettrennen und ähnlichen Tätigkeiten nutzen wird. Für Ausnahmen ist das vorherige schriftliche Einverständnis des CHU einzuholen. Das Boot ist für Fahrten auf einem Binnenmeer oder auf offener See bestimmt. Das Einlaufen in die Hoheitsgewässer anderer Staaten, als es der Ausgangsstaat ist, ist lediglich mit dem schriftlichen Einverständnis des CHU gestattet. Bei einer Verletzung dieser Vorschrift verantwortet sich der Mieter gegenüber den Seefahrts- und Zollämtern, den Straf- und weiteren Rechtsinstitutionen, insbesondere auch im Fall der Beschlagnahme des Boots als Mietgegenstand, und zwar in allen Fällen, auch bei einem unbeabsichtigten Verschulden. Der Mieter haftet dem CHU für sämtliche Schäden und Auslagen, die durch eine Verletzung der oben genannten Vorschriften und Regeln entstanden sind.
  • l) Im Fall eines dringenden Bedarfs kann sich der Mieter, falls es eine Situation erfordert, durch andere Boote (ein Boot) abschleppen lassen, er muss jedoch stets das Einverständnis des CHU einholen (mit Ausnahme lebensbedrohlicher Ereignisse).
  • m) Bei Bekanntgabe gefährlicher Witterungsbedingungen (in jedem Fall ab Windstärke 5) darf der Mieter den sicheren Hafen nicht verlassen, beziehungsweise muss er den nächstgelegenen Hafen oder einen geeigneten Ankerplatz aufsuchen. Auf offener See ist der Mieter nicht berechtigt zu ankern, beziehungsweise ist sicherzustellen, dass das Boot bei drohender Gefahr unverzüglich verlegt werden kann. Der Mieter kann jederzeit einen Vertreter des CHU im Ausgangshafen oder mittels der Assistance-Nummer von yachting.com anrufen. Geringfügige Schäden, die das Boot nicht an der Weiterfahrt hindern, muss der Mieter telefonisch der Managerbasis des CHU an die im Übergabeprotokoll zum Boot angeführte Telefonnummer melden.
  • n) Im Fall einer Havarie (Zusammenstoß, Leck, Brand), eines Einbruchs und von Schäden über 500,- EUR muss der Mieter das CHU sofort kontaktieren, ein von allen beteiligten Parteien bestätigtes Schadensprotokoll ausfertigen lassen und, falls notwendig, die Assistenz der Polizei, des Kapitanats oder weiterer Behörden anfordern. Einen Einbruch ins Boot oder die Entwendung jeglicher Einrichtung muss der Mieter der Polizei anzeigen. Falls der Mieter diese durch die Versicherungsgesellschaft vorgeschriebenen Formalitäten nicht erfüllt, könnte er sämtliche durch eine Havarie oder einen Einbruch verursachten Auslagen tragen müssen. Das oben Ausgeführte gilt auch für die Beschlagnahme des Boots.
  • o) Die Nichtnutzung des Boots infolge unvorhersehbarer Schadensfälle während der Nutzung begründet keinen Anspruch auf die vollständige oder partielle Erstattung des Preises für die Bootsvermietung.
  • p) Der Mieter stellt dem CHU bzw. yachting.com gemeinsam mit der ausgefüllten Besatzungsliste eine Kopie des Bootsführerscheins, beziehungsweise einer weiteren vorgeschriebenen Berechtigung mittels einer Online-Anmeldung auf den Internetseiten von yachting.com spätestens 14 Tage vor Beginn der Bootsvermietung oder gleich nach der verbindlichen Bestätigung und der Vertragsunterzeichnung zu, sofern zwischen dem Datum des Auslaufens und der Vertragsunterzeichnung weniger als 14 Tage liegen. Das CHU haftet nicht, sofern diese Unterlagen nicht rechtzeitig eingehen und der Mieter so wegen fehlender Informationen nicht auslaufen kann oder verspätet ausläuft. Das CHU kann bei Nichtzustellung der Besatzungsliste und der entsprechenden Berechtigungen zum Führen eines Bootes eine entsprechende Gebühr in Rechnung stellen. 
  • q) Sämtliche Kosten und Schäden, die dem Mieter aufgrund der Nichteinhaltung der in diesem Artikel genannten Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
  • r) Das CHU haftet nicht für einen Schaden, der durch Umstände höherer Gewalt verursacht wurde. Als solche gelten insbesondere ein Krieg, ein Atomkraftstörfall, ein Streik, ein Aufstand, Terrorismus, Sabotage oder eine Naturkatstrophe.

7. PFLICHTEN UND RECHTE DES CHU

  • 7.1. Das CHU ist verpflichtet, den Mieter über alle entscheidenden Tatsachen bezüglich der vereinbarten Dienstleistungen, die für den Mieter von Bedeutung und dem CHU bekannt sind, ordnungsgemäß und rechtzeitig zu informieren. 
  • 7.2. Das CHU ist nicht verpflichtet, dem Mieter Leistungen über den Rahmen einer vorab vertraglich vereinbarten, bestätigten und beglichenen Dienstleistung der Bootsvermietung hinaus zu erbringen. 
  • 7.3. Bei jeglicher stattfindenden Kommunikation zwischen dem Mieter und den Mitarbeitern des CHU bzw. yachting.com ist die beiderseitige Einhaltung nicht nur der ethischen Normen, sondern auch der entsprechenden Gesetze unerlässlich. Es sind jegliche, nicht mit dem Persönlichkeitsrecht vereinbare Äußerungen auszuschließen. Konkret absolut unzulässig sind Äußerungen, die die Bürgerehre, die Menschenwürde, die Privatsphäre, den persönlichen Namen usw. antasten. Völlig ausgeschlossen sind ebenfalls Spott, Ehrverletzung, Drohungen, gesundheitliche Schädigungen oder andere den erwähnten Rechtsvorschriften widersprechende grobe Handlungen. Falls solche unerwünschten Äußerungen auftreten, können der CHU wie auch der Mieter sämtliche gegenseitige Kommunikation ohne weiteres beenden. Das oben beschriebene Handeln gilt als erhebliche Verletzung des Bootsmietvertrags.

8. VEREINBAREN UND STORNIEREN VON DIENSTLEISTUNGEN

  • 8.1. Das CHU ist in Fällen, die in den Geschäftsbedingungen des CHU festgelegt sind, berechtigt, die Bootsvermietung zu stornieren und vom Bootsmietvertrag zurückzutreten. Liegt dies in den Möglichkeiten des CHU, bietet das CHU dem Mieter in einem solchen Fall eine Ersatzbootsvermietung an, die der ursprünglichen Vereinbarung soweit wie möglich entspricht. Ist der Mieter einverstanden, schließen die Parteien untereinander einen neuen Bootsmietvertrag mit einem Ersatzgegenstand der Leistung ab. Ist das Ersatzboot von geringerer Qualität (Art, Baujahr, Anzahl der Kabinen u. ä.) und ist der Mieter mit dem Wechsel einverstanden, zahlt das CHU dem Mieter die Preisdifferent entsprechend der durch das CHU festgelegten Höhe ohne unnötigen Aufschub aus. 
  • 8.2. Treten äußere Umstände ein, die das CHU hindern, die Bootsvermietung zu den festgelegten und vertraglich vereinbarten Bedingungen zu erbringen, und sind somit die Bedingungen der Vermietung vor Beginn der Bootsvermietung zu ändern, ist es verpflichtet, dem Mieter solche Änderungen unverzüglich anzuzeigen und eine Änderung des Bootsmietvertrags vorzuschlagen. Wenn die vorgeschlagene Vertragsänderung in einer Änderung des Mietgegenstands besteht, wo das ursprünglich vom Mieter gewählte Boot durch ein Boot von geringerer Qualität (Art, Baujahr, Anzahl der Kabinen u. ä.) ersetzt werden soll, hat der Mieter das Recht zu entscheiden, ob er der Änderung des Mietgegenstands zustimmt, oder ob er vom Bootsmietvertrag zurücktritt. 
  • a) Wenn der Mieter in einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Zustellung des Vorschlags zur Änderung des Bootsmietvertrags nicht vom Vertrag zurücktritt, wird dafürgehalten, dass er mit seiner Änderung einverstanden ist. In diesem Moment wird die Änderung des Bootsmietvertrags rechtwirksam. Wenn eine Änderung des Bootsmietvertrags auch zu einer Erhöhung des Preises der Bootsvermietung führt, geht eine solche Preisdifferenz zu Lasten des CHU. Wenn eine Vertragsänderung zu einer Senkung des Preises der Bootsvermietung führt, ist das CHU verpflichtet, entweder die Restzahlung des Gesamtpreises der Bootsvermietung zu senken, sofern sie durch den Mieter bis dato nicht beglichen ist, oder im Fall, dass der Mieter den gesamten Preis der Bootsvermietung bereits beglichen hat, die Differenz im Preis der Bootsvermietung ohne unnötigen Aufschub zu erstatten.
  • b) Wenn der Mieter nicht mit der Änderung des Bootsmietvertrags einverstanden ist und er in einer Frist binnen 7 (sieben) Tagen ab Zustellung des Vorschlags zur Änderung des Bootsmietvertrags mit einer schriftlichen, yachting.com zugesandten Anzeige vom Vertrag zurücktritt, wird in diesem Fall auf die Art und Weise gemäß Abs. 8.1. oben verfahren, also wenn es in den Möglichkeiten des CHU liegt, bietet das CHU dem Mieter eine Ersatzvermietung an, die der ursprünglichen Vereinbarung soweit wie möglich entspricht. Ist der Mieter einverstanden, schließen die Parteien untereinander einen neuen Bootsmietvertrag mit dem Ersatzgegenstand der Leistung ab. Ist der Gegenstand der Bootsvermietung in einem solchen Fall von geringerer Qualität, zahlt das CHU dem Mieter die Preisdifferenz ohne unnötigen Aufschub aus. Sofern der Mieter kein Boot zu einer Ersatzvermietung auswählt, hat er einen Anspruch auf Erstattung der für den Preis der Bootsmiete bereits beglichenen Beträge.

Der Mieter hat jedoch im Fall einer Änderung der Art oder des Modells des Boots seitens des CHU kein Recht, vom Bootsmietvertrag zurückzutreten, wenn es zu einer Beschädigung, einer Störung oder zu anderen Umständen kam, die zu einer notwendigen Änderung des Boots für den Mieter führen und wo gleichzeitig mindestens dasselbe Alter (Baujahr), die Kabinenzahl und die Art des Boots (z. B. Segelboot/Katamaran/Motorboot), wie es im Bootsmietvertrag angeführt ist, gewahrt bleibt.

 

  • 8.3. Der Mieter ist berechtigt, den Bootsmietvertrag nach vorheriger Zustimmung des CHU unter der Voraussetzung an eine weitere Person zu übergeben, dass diese Person in der Lage ist, das Boot zu führen und die vorgeschriebenen Berechtigungen zum Führen des Boots besitzt.
  • 8.4. Auf der Grundlage eines individuellen Wunsches des Mieters vereinbarte Änderungen der Vertragsbedingungen nimmt das CHU lediglich vor, wenn dies objektiv möglich ist und es damit einverstanden ist. Die Vornahme solcher Änderungen unterliegt der Zahlung einer Gebührt, und zwar:
  • a) eine Forderung des Mieters auf Änderung des Bootsmietvertrags, die in einer Änderung des Termins der Bootsvermietung oder einer Verlängerung der Dauer der Bootsvermietung besteht, oder auf Änderung der Art und des Modells des Boots oder des Auslauforts, die spätestens bis 45 Tage vor Beginn der Vermietung geltend gemacht wird, wird mit einer Gebühr zu einem Betrag von 80 EUR für jede einzelne Änderung belegt. Wird eine Forderung auf Änderung durch den Mieter in einer Frist von unter 45 Tagen vor Beginn der Miete geltend gemacht, gilt eine solche Forderung des Mieters als neue Bestellung einer Dienstleistung und als Rücktritt vom ursprünglichen Bootsmietvertrag, es sei denn, das CHU beurteilt eine solche Forderung des Mieters auf Vertragsänderung als akzeptabel. Das CHU beurteilt einzelne Forderungen nach einer Änderung individuell, wobei es stets berechtigt ist, Gebühren für eine Vertragsänderung gemäß diesem Absatz in Rechnung zu stellen. Die Gebühren werden stets für jede einzelne Änderung des Bootsmietvertrags berechnet.  
  • b) Im Fall einer Verkürzung der Dauer der Bootsvermietung seitens des Mieters, wie auch der Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung der Bootsvermietung auf der Grundlage der eigenen Entscheidung des Mieters, wird der Preis der nicht voll oder überhaupt nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung nicht erstattet. 
  • 8.5. Änderungen bei der Einschiffung, Übernahme des Bootes 

Kommt es durch den Einfluss von Witterungs- oder klimatischen Bedingungen oder infolge außerordentlicher Umstände zur Verhinderung der Möglichkeit des Auslaufens mit dem Boot aus dem Hafen / der Marina aufgrund einer Verletzung der Geschäftsbedingungen des CHU wegen Windstärke, Wellenhöhe u. ä., entsteht dem Mieter kein Recht auf eine Entschädigung oder eine andere Erstattung.

 

9. RÜCKTRITT VOM BOOTSMIETVERTRAG UND ABSTANDSGELD (STORNOGEBÜHREN)

  • 9.1. Ein CHU ist berechtigt, vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung einer Bootsvermietung, die Gegenstand einer Vertragsbeziehung gemäß Art. 3 dieser Vertragsbedingungen ist, vom Vertrag aus diesen Gründen zurückzutreten: 
  • a) einer Verletzung der Pflichten des Mieters, oder
  • b) einer Stornierung der Bootsvermietung gemäß Artikel 8. Abs. 8.1. dieser Vertragsbedingungen.

Eine schriftliche Benachrichtigung über den Vertragsrücktritt unter Angabe des Grundes sendet das CHU bzw. yachting.com an den Wohnsitz/Sitz des Mieters oder an eine andere durch den Mieter im Vertrag angegebene Kontaktadresse, wobei die Wirkungen des Rücktritts am Tage der Zustellung der Benachrichtigung an dem Mieter, spätestens jedoch am 10. (zehnten) Tag nach dem Datum des Absendens eintreten.

 

  • 9.2. Der Mieter hat das Recht, jederzeit vor Beginn der Bootsvermietung vom Vertrag zurückzutreten, und zwar: 
  • a) ohne Angabe eines Grundes, oder
  • b) wenn er mit einer Änderung des Bootsmietvertrags gemäß der Bestimmung von Artikel 8. Abs 8.2. nicht einverstanden ist,
  • c) aufgrund einer Verletzung der aus dem Bootsmietvertrag hervorgehenden Pflichten des CHU.

In der Benachrichtigung über den Rücktritt führt der Mieter die grundlegenden, zur Identifizierung des Bootsmietvertrags, von dem er zurücktritt, wichtigen Angaben (personenbezogene Daten des Mieters, Vertragsnummer u. ä.) an.

 

  • 9.3. Ist nicht eine Verletzung der durch den Vertrag festgelegten Pflichten der Grund des Rücktritts des Mieters vom Vertrag oder tritt das CHU vor Beginn der Bootsvermietung aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters vom Vertrag zurück, ist der Mieter verpflichtet, dem CHU Abstandsgeld in der in Abs. 9.5. Buchst. b) dieses Artikels festgelegten Höhe zu zahlen.
  • 9.4. Ist der Grund des Rücktritts des Mieters vom Bootsmietvertrag eine Verletzung der durch den Vertrag festgelegten Pflichten des CHU oder kommt es nicht zum Abschluss eines neuen Vertrags gemäß Punkt 9.2. Buchst. b) dieses Artikels, ist das CHU verpflichtet, dem Mieter ohne unnötigen Aufschub alles zu erstatten, was es von ihm zur Begleichung des Preises der Dienstleistungen gemäß dem aufgehobenen Vertrag erhalten hat, ohne dass der Mieter verpflichtet wäre, Abstandsgeld zu zahlen.
  • 9.5. Abstandsgeld im Fall eines Rücktritts vom Bootsmietvertrag
  • a) Tritt der Mieter vom Bootsmietvertrag zurück oder tritt das CHU vor Beginn der Bootsvermietung aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Mieters vom Bootsmietvertrag zurück, ist der Mieter verpflichtet, das unten angeführte Abstandsgeld in Abhängigkeit von der Dauer zu zahlen, wann es zum Vertragsrücktritt kam. Die Höhe des Abstandsgelds (sog. Stornogebühren) hängt von der Zeit zwischen dem Rücktritt und dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Bootsvermietung (Einschiffung) ab. In die Anzahl der Tage wird nicht der Tag des Beginns der Bootsvermietung (Einschiffung) eingerechnet.
  • b) Wenn der Mieter gemäß Bootsmietvertrag lediglich eine sog. kleine Anzahlung geleistet hat, hat das CHU gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf eine Nachzahlung der Anzahlung bis zur Höhe von 50 % des Preises der Vermietung, sofern es zur Beendigung des Vertrags vor Leistung der Zahlung bis zur Höhe von 50 % kam. Bei einer Stornierung, bzw. Beendigung des Bootsmietvertrags seitens des Mieters im Laufe einer Zeit von unter 35 Tagen vor Beginn der Vermietung hat das CHU stets einen Anspruch auf 100 % des Preises der Vermietung.
  • c) Sofern es dem CHU gelingt, das aufgrund einer Beendigung des Vertrags seitens des Mieters frei gewordene Boot zu besetzen, erstattet es dem Mieter nach eigenem Ermessen den bereits gezahlten Betrag für den Preis der Vermietung nach Abzug aller Kosten, die dem CHU entstanden sind, und eventueller Rabatte, die dem Ersatzmieter gewährt wurden. Die Entscheidung liegt voll in der Kompetenz des CHU und es besteht darauf kein Rechtsanspruch.
  • d) Kommt es nicht zur Übernahme des Boots durch den Mieter oder ohne einen vorherigen Rücktritt vom Vertrag aus Gründen auf seiner Seite, ist er verpflichtet, dem CHU 100 % des vorab festgelegten Gesamtpreises für die Bootsvermietung zu zahlen.

Allgemeine Stornogebühren:

Zeit vor Beginn der Bootsvermietung (Einschiffung), in der das CHU bzw. yachting.com den Rücktritt vom Vertrag erhalten hat oder vom Vertrag zurückgetreten ist:

Termin des Rücktritts:  mehr als 65 Tage (in gegebenen Fällen 45Tage), 65 Tage und weniger   

Stornogebühr (Abstandsgeld):  50 % des Preises der Bootsvermietung

100 % des Preises der Bootsvermietung


10. REKLAMATION VON MÄNGELN

  • 10.1. Im Fall einer mangelhaften oder nicht erbrachten Dienstleistung der Bootsvermietung, die Gegenstand eines Bootsmietvertrags ist, entsteht dem Mieter das Recht auf eine Reklamation. 
  • 10.2. Das Recht aus der Haftung für Mängel der Dienstleistung der Bootsvermietung ist der Mieter verpflichtet, spätestens am Tage der Rückgabe des Boots bei Beendigung der Bootsvermietung direkt beim CHU geltend zu machen, und zwar durch Aufsetzen eines eigenständigen Reklamationsprotokolls oder eine Eintragung in das Übergabeprotokoll, gegebenenfalls auf andere Art und Weise entsprechend den Geschäftsbedingungen des CHU. Der Mieter ist lediglich in dem Fall berechtigt, Mängel später mittels yachting.com zu reklamieren, dass die Mängel nicht direkt beim CHU geltend gemacht werden konnten, und zwar ohne unnötigen Aufschub. Hat der Mieter einen Mangel der Dienstleistung der Bootsvermietung durch eigenes Verschulden nicht ohne unnötigen Aufschub beanstandet, verliert er den Anspruch auf eine Leistung aus der Mängelhaftung. Der Mieter ist verpflichtet, die erforderliche Mitwirkung zur Klärung der Reklamation zu gewähren. 
  • 10. 3. Gegenstand eines Reklamationsverfahrens können lediglich Dienstleistungen sein, die Inhalt der vertraglichen Vereinbarung (des Bootsmietvertrags) sind und einer Abgeltung unterliegen. 
  • 10. 4. Ein CHU, bzw. yachting.com ist verpflichtet, eine Reklamation ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen 30 Tagen ab Annahme der Reklamation abzuwickeln, wenn es sich nicht mit dem Mieter auf eine längere Zeit einigt.
  • 10.5. Ein CHU trägt keinerlei Verantwortung und haftet nicht für das Niveau, den Preis, beziehungsweise einen entstandenen Schaden bei im Bootsmietvertrag vereinbarten Dienstleistungen oder Veranstaltungen, die durch andere Subjekte ausgerichtet werden, die der Mieter am Ort der Inanspruchnahme der Dienstleistung der Bootsvermietung bei einem Dritten bestellt. Ein CHU haftet dem Mieter gegenüber nicht für die Tätigkeit und Handlungen dritter Parteien (Bautätigkeit, Lärm in der Marina, laute Nachbarn u. ä.) und in einem solchen Fall steht dem Mieter kein Ersatz eines verursachten Schadens zu.

11. SONDERVEREINBARUNGEN

  • 11. 1. Mit Abschluss des Bootsmietvertrags gemäß Artikel 4. Abs. 4.1. drückt der Mieter sein Einverständnis damit aus, dass das CHU, bzw. yachting.com personenbezogene Daten des Mieters in diesem Umfang sammelt und verarbeitet: den Vornamen, den Nachnamen, das Geburtsdatum, den Wohnsitz und seinen elektronischen Kontakt für die elektronische Post, ggf. auch eine andere angeführte Kontaktadresse und die Telefonnummer.
  • 11. 2. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Mieters ist das CHU, bzw. yachting.com zwecks des Anbietens eines Geschäfts und der durch das CHU bzw. yachting.com erbrachten oder vermittelten Dienstleistungen zu sammeln und zu verarbeiten berechtigt, und zu diesem Zweck können der Vorname, der Nachname und die Adresse des Mieters verwendet werden. Einzelheiten zum elektronischen Kontakt für die elektronische Post des Mieters ist das CHU bzw. yachting.com ferner berechtigt, auch für die Bedürfnisse der Verbreitung geschäftlicher Mitteilungen zu sammeln und zu verarbeiten.
  • 11. 3. Die bereitgestellten personenbezogenen Daten des Mieters ist das CHU, bzw. yachting.com im Umfang gemäß Absatz. 11.1. dieses Artikels und auch zum Zwecke für die Bedürfnisse gemäß Abs. 11.2. dieses Artikels selbst und/oder mittels eines beauftragten Verarbeiters über eine Zeit von 5 Jahren zu sammeln und zu verarbeiten berechtigt. Nach Ablauf dieser Frist ist das CHU bzw. yachting.com verpflichtet, diese Daten des Mieters zu löschen.
  • 11.4. Die im Umfang gemäß Abs. 11.1. dieses Artikels bereitgestellten personenbezogenen Daten werden automatisiert wie auch manuell und in elektronischer wie auch in gedruckter Form verarbeitet.
  • 11. 5. Die im Umfang gemäß Abs. 11.1. dieses Artikels bereitgestellten personenbezogenen Daten können durch das CHU bzw. yaching.com einem beauftragten Verarbeiter und ferner jenen zugänglich gemacht werden, die berechtigt sind, für das CHU bzw. yachting.com Dienstleistungen der Bootsvermietung zu erbringen oder anzubieten und zu verkaufen, und ferner im Fall eines elektronischen Kontakts auch jenen, die berechtigt sind, im Namen des CHU, bzw. yachting.com geschäftliche Mitteilungen zu verbreiten.
  • 11. 6. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters ist das CHU bzw. yachting.com verpflichtet, darauf zu achten, dass der Mieter keinen Schaden an seinen Rechten, insbesondere am Recht auf Wahrung der Menschenwürde nimmt, und auf den Schutz vor einem unbefugten Eingriff in sein Privat- und persönliches Leben zu achten. 
  • 11. 7. Der Mieter hat das Recht, das Einverständnis mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß diesem Artikel jederzeit in schriftlicher Form zu widerrufen. Im Fall des Sammelns, der Verarbeitung und Nutzung von Einzelheiten über den elektronischen Kontakt für die elektronische Post des Mieters hat der Mieter das Recht, die Ablehnung des Einverständnisses mit der Nutzung eines elektronischen Kontakts auch beim Senden einer jeden einzelnen Mitteilung auch auf die in der erhaltenen geschäftlichen Mitteilung angegebene Art und Weise kostenlos oder an das E-Mail-Konto von yachting.com zu senden. 
  • 11. 8. Der Mieter hat das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten, das Recht auf eine Korrektur personenbezogener Daten, wie auch weitere durch die entsprechende Rechtsordnung zuerkannte Rechte.
  • 11. 9. Ein CHU haftet nicht für das Tun des Mieters.

12. WEITERE VEREINBARUNGEN

Übergabe des Boots (Check-in)

 

  • 12. 1. Das Boot wird dem Mieter gemäß Übergabeprotokoll in einem einwandfreien, sauberen und seetüchtigen Zustand übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, vor Unterzeichnung des Übergabeprotokolls (Check-in-Protokoll) eine komplette Kontrolle des Boots, einschließlich aller seiner, auch der losen Bestandteile durchzuführen. Sofern der Mieter jegliche Mängel und Defekte am Mietgegenstand (Boot) feststellt, hat er das Recht, vom CHU deren unverzügliche Beseitigung zu verlangen.
  • 12. 2. Für die Genauigkeit der elektronischen Geräte und für die auf den Seekarten und in den Handbüchern enthaltenen Informationen haftet das CHU nicht. Falls der Mieter jedoch bei der Übernahme des Boots ein funktionsuntüchtiges elektronisches Gerät vorfindet, ist er verpflichtet, eine solche Tatsache dem CHU sofort zu melden und seine Reparatur oder seinen Austausch zu verlangen. Wird eine sofortige Reparatur oder ein Austausch nicht möglich sein, setzt er mit dem Vertreter des CHU, der ihm das Boot übergibt, ein Mängelprotokoll auf, das beide Parteien unterzeichnen.

Geringfügige Abweichungen durch den Einfluss von Verschleiß oder durch eine falsche Kalibrierung der Geräte gelten als befriedigend und diese begründen kein Reklamationsrecht.

 

  • 12. 3. Wenn das CHU dem Mieter das Boot, das Gegenstand der Miete ist, aufgrund einer Störung während der vorherigen Fahrt oder jeglichen anderen Hindernisses nicht spätestens binnen 24 Stunden nach dem vereinbarten Termin der Einschiffung zur Verfügung stellen kann, ist das CHU berechtigt und verpflichtet, dem Mieter ein ähnliches Boot mit derselben Anzahl von Kajüten und mindestens gleichen Alters zu übergeben oder ihm den Preis für die Bootsvermietung in voller Höhe zu erstatten.

Bei einer verspäteten Übergabe des Boots an den Mieter (ab der 4. Stunde nach dem im Bootsmietvertrag vereinbarten Termin der Einschiffung) hat der Mieter einen Anspruch auf Erstattung des entsprechenden verhältnismäßigen Teils des Preises für die Bootsvermietung. Das CHU haftet nicht für Schäden, die dem Mieter eventuell aus einer verspäteten Bootsübergabe entstehen.


Rückgabe des Boots (Check-out)

  • 12.4. Der Mieter muss dem CHU das Boot und seine Ausstattung im ursprünglichen und einem funktionstüchtigen Zustand unter Berücksichtigung des üblichen Verschleißes zurückgeben. Der Mieter muss mit dem Boot in den Ausgangshafen / Marina zum festgelegten Termin zurückkehren und einem Vertreter des CHU seine Anwesenheit melden. Der Mieter haftet für alle dem CHU infolge einer verspäteten Bootsübergabe entstandenen Kosten und Schäden, sofern es dazu durch sein Verschulden durch den Einfluss meteorologischer Bedingungen gekommen ist, die in dem Gebiet erfahrungsgemäß auftreten können und mit denen bei der Planung der Fahrt zu rechnen ist, und sie schließen nicht das Erheben eines Anspruchs des CHU auf Ersatz eines Schadens aus der verspäteten Rückgabe des Bootes aus. 

Kaution 

  • 12. 5. Bei der Übernahme des Boots hinterlegt der Mieter beim CHU eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist im Bootsmietvertrag angeführt. Die Höhe der Kaution ist gleich der Höhe der Selbstbeteiligung des CHU an der Bootsunfallversicherung. Der Mieter haftet für dem CHU verursachte Schäden bis zur Höhe seiner Kaution mit Ausnahme dieser Fälle:
  • a) Bei der Beschlagnahme des Boots seitens staatlicher Institutionen aus Gründen, die durch die Gesetze des jeweiligen Landes festgelegt sind, in deren Hoheitsgewässern sich das gegenständliche Boot befindet. Der Grund kann das Schmuggeln von Drogen an Bord, das Schmuggeln von Waren, Waffen oder Flüchtlingen, die Nichteinhaltung der Gesetze und Vorschriften beim Verlassen der Hoheitsgewässer und eine illegale Fahrt oder der Aufenthalt in fremden Hoheitsgewässern, unbefugter Fischfang, das Einlaufen in Militär- oder Schutzgebiete u. ä. sein.
  • b) Bei einer verspäteten Rückgabe des Boots, wo die nachfolgenden Mieter zu entschädigen sind. Wenn der Grad der Verspätung, bzw. der zur Entschädigung der nachfolgenden Mieter notwendige Betrag die Höhe der Kaution übersteigt, kann das CHU vom Mieter einen Ersatz über den Rahmen der Kaution hinaus verlangen. Dabei wird von den geltenden Preislisten des CHU ausgegangen.
  • c) In Fällen, die durch die Versicherung gedeckt sind, wird die Kaution nach Abzug der festgelegten Selbstbeteiligung und aller Nebenauslagen, die infolge eines Schadens entstanden sind (Telefon-, Reise- und Transportkosten usw.), die nicht durch die Versicherung beglichen wurden, zurückgezahlt.

Versicherung des Boots 

  • 12. 6. Das CHU, gegebenenfalls der Besitzer des Boots verpflichtet sich, folgende Versicherungen abzuschließen:
  • a) eine Haftpflichtversicherung,
  • b) eine Bootsunfallversicherung mit einer Selbstbeteiligung für den Schadensfall.

Persönliche Sachen und Besatzungsmitglieder sind nicht versichert. Weder die Versicherungsgesellschaft noch das CHU haftet für Unfälle und Schäden, die der Mieter oder seine Besatzungsmitglieder auf dem Boot erleiden. 


13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 13. 1.Diese Vertragsbedingungen werden am 1. 2. 2016 gültig und wirksam.
  • 13. 2.Diese Vertragsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil eines mit dem Mieter abgeschlossenen Bootsmietvertrags.